Im Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 32 vom 6.5.2025 wurde veröffentlicht Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Arbeitszeit und die gesetzlichen Ruhezeiten mobiler Arbeitnehmer und über Kontrollgeräte im Straßenverkehr. Die Novelle des ZDCOPMD-I regelt die Arbeitszeit mobiler Arbeitnehmer – Berufskraftfahrer –, die Führung von Aufzeichnungen über die Inanspruchnahme der Arbeitszeit und die Speicherung von Fahrtenschreiberdaten.
Die Bestimmungen zur durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit wurden um eine Bestimmung ergänzt, wonach durch einen Branchentarifvertrag bestimmt werden kann, dass die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit von 48 Stunden in Fällen, in denen sachliche, technische oder arbeitsorganisatorische Gründe dies erfordern, für einen Zeitraum von mehr als vier aufeinanderfolgenden Monaten, jedoch nicht länger als sechs aufeinanderfolgende Monate überschritten werden darf.
Gemäß der Novelle müssen Arbeitgeber Aufzeichnungen über die Arbeitszeitnutzung gemäß den Gesetzen zur Aufzeichnung im Bereich Arbeit und Sozialversicherung führen. Die Aufzeichnungen müssen Lenkzeiten, Zeiten anderer Arbeiten, Bereitschaftszeiten, Pausen- und Ruhezeiten, einen Hinweis darauf, ob die Arbeit bei Fahrten mit mehreren Fahrern ausgeführt wurde, und die wöchentliche Arbeitszeit enthalten, aus der hervorgehen muss, ob der wöchentliche Durchschnitt überschritten wurde. Für Fahrer, die internationale Transporte durchführen, wird ausschließlich die elektronische Methode der Aufzeichnung verwendet, es müssen jedoch auch einige andere Daten in die Aufzeichnung eingetragen werden: Ort und Uhrzeit des Beginns und Endes des Arbeitstages, Grenzübertritt und Be-/Entladen.
Die neue Bestimmung betrifft die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitnehmer über Vorschriften (dieses Gesetz, ZDR-1, Tarifvertrag, allgemeine Gesetze des Arbeitgebers und sonstige Vorschriften) in der in ZDR-1 festgelegten Weise zu informieren, sowie die Speicherung von Daten zum Zwecke der gesetzlichen Kontrolle. Dabei geht es darum, dass bestimmte Daten am Hauptsitz des Arbeitgebers nach Reisedatum und individuellem Fahrzeug und bestimmte Daten nach Tätigkeitsdatum für jeden mobilen Arbeitnehmer gespeichert werden. Der Arbeitgeber muss die Daten 5 Jahre nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums aufbewahren, danach werden sie gelöscht und die Dokumentation vernichtet.
Kompetenzen und Befugnisse im Bereich der Aufsicht werden klarer definiert und das für den öffentlichen Personenverkehr zuständige Inspektorat neu als Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Umsetzung des Gesetzes benannt. Die Novelle ergänzt außerdem die Vorschriften über Ordnungswidrigkeiten gegenüber Fahrern und Frachtführern, die die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zur Verwendung von Fahrtenschreibern nicht einhalten.
Die Änderung tritt am fünfzehnten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik Slowenien, d. h. am 21. Mai 2025, in Kraft.
Quelle: Hrsg. RS