Der soziale Dialog ist ein Prozess der Aushandlung, Abstimmung und Akzeptanz von Positionen zwischen verschiedenen Interessengruppen.
Sozialpartner sind Vertreter der Interessenverbände der Arbeitnehmer (Arbeitnehmer – Gewerkschaften) und des Kapitals (Arbeitgeber – Arbeitgeberverbände, Handelskammern) sowie des Staates.
Der soziale Dialog kann zwei- oder dreigliedrig sein. Dies ermöglicht eine bilaterale oder trilaterale Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Staat oder zwischen ihren Vertretern.
Zweigliedrig Zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern findet ein sozialer Dialog statt, dessen Ziel der Abschluss von Tarifverträgen ist.
Dreigliedrig Der soziale Dialog findet zwischen den beiden Sozialpartnern und dem Staat auf nationaler Ebene statt und hat vor allem das Ziel, eine Sozialvereinbarung zu verabschieden.
Unter tripartiter Zusammenarbeit der Sozialpartner versteht man alle Formen des Kontakts zwischen Staat, Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Vorbereitung und Umsetzung der Wirtschafts- und Sozialpolitik mit dem Ziel, sozialen Frieden zu erreichen.
Der soziale Dialog dient dem Versuch, die scheinbar gegensätzlichen Interessen von Staat (Wirtschaftswachstum), Kapital (Wettbewerbsfähigkeit) und Gewerkschaften (Löhne) durch gegenseitige Zugeständnisse auf der Grundlage von Vertrauen auszugleichen, mit dem Ziel, langfristigen Wohlstand zu erreichen.
Gemeinsam ist allen Sozialpartnern neben der Wahrnehmung eigener Interessen, dass ihr erklärtes Ziel die Verwirklichung des sozialen Friedens ist. Das Ziel des sozialen Dialogs ist ein gemeinsames: die Schaffung eines langfristigen Wohlstands. In diesem Prozess muss jeder Sozialpartner einen Teil seiner Forderungen zugunsten des Gemeinwohls aufgeben.
Der Sozialdialog als organisierter Meinungsaustausch zwischen den Sozialpartnern führt zu verbindlichen Vereinbarungen über offene Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes.
Gegenstand des Sozialdialogs sind in der Regel die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Löhne und Lohnpolitik, Beschäftigung, alle Arten von Sozialversicherungen, soziale Sicherheit, Arbeitnehmersicherheit und dergleichen.
Regulierungsebenen sozioökonomischer Fragen:
Sie wurde 1994 auf der Grundlage einer speziellen Lohnpolitikvereinbarung für 1994 gegründet. Sie arbeitet auf der Grundlage eines dreigliedrigen Dialogs zwischen den Sozialpartnern und ist nicht in die formelle Struktur der Verfassungsinstitutionen eingebunden.
Er setzt sich aus Vertretern des Staates und der Sozialpartner zusammen, und zwar aus Regierungsvertretern (5), Arbeitgebervertretern (5) und Gewerkschaftsvertretern (5). Die Amtszeit der Mitglieder und Stellvertreter beträgt drei Jahre.
Er fungiert als beratendes Forum für wirtschafts- und sozialpolitische Fragen und wirkt an der Formulierung, Umsetzung und Änderung des Sozialabkommens mit.
Es bereitet Initiativen, Vorschläge, Empfehlungen und Berichte für die Regierung, die Nationalversammlung und den Nationalrat der Republik Slowenien vor.
Der ESF trifft Entscheidungen im Konsens, die für die Behörden und Arbeitsgremien aller drei Sozialpartner bindend sind.
Bei seiner Tätigkeit hat das ESS bisher dem Lohnsystem und der Lohnpolitik im Zusammenhang mit der Fiskal-, Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates die größte Aufmerksamkeit gewidmet.
Der ESF hat maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung grundlegender Wirtschafts- und Sozialreformen im Transformationsprozess beigetragen und war auch ein wichtiger Faktor im Beitrittsprozess zur EU und bei der Integration in den internationalen Wirtschaftsraum. Der ESF hat einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der sozialen Gerechtigkeit und des sozialen Friedens geleistet, die für die sozioökonomische Entwicklung des Landes von entscheidender Bedeutung sind.
ESS-AKTIONSBEREICHE:
„Der Verband der Arbeitgeber und Unternehmer des Handwerks widmet einen großen Teil seiner Aktivitäten dem zweiseitigen sozialen Dialog, der in Verhandlungen mit Gewerkschaften am stärksten betont wird, mit dem Ziel, Tarifverträge abzuschließen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptabel sind und die Weiterentwicklung des Handwerks und des Unternehmertums ermöglichen.“
Im April 2023 unterzeichneten der Verband des Handwerks und der Unternehmer Sloweniens und die Gewerkschaft des Handwerks und der Unternehmerschaft Sloweniens Tarifvertrag für Handwerk und Unternehmertum – KPOP, welche gestartet anwendbar ab 1.5.2023. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der neue KPOP ist der Nachfolger des ältesten Tarifvertrags für die Privatwirtschaft, der Ende 1971 ausgehandelt wurde und mit Änderungen bis Ende 2018 gültig war. Im März 2023 wurde ein neuer Vertrag geschlossen, der dem Handwerk und den Kleinunternehmen wieder stabilere und berechenbarere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen bietet, die die Wirtschaft dringend benötigt. Beide Vertragsparteien gingen von dem Verständnis aus, wie wichtig die Entwicklung des Handwerks und des Unternehmertums ist und welche Folgen Handwerk und Kleingewerbe für die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer, den Staat und unser Gemeinwohl haben. Sie sind entschlossen, Verhandlungen zum Wohle der Entwicklung des Handwerks und des Unternehmertums und im Interesse aller, die sie vertreten, zu führen.
KPOP gilt für Arbeitgeber, Mitglieder des Verbandes, die handwerkliche Tätigkeiten als Haupttätigkeit ausüben gemäß Regelungen für Handwerkstätigkeiten oder Verzeichnisse der Tätigkeiten, die üblicherweise handwerklich nach der Handwerksordnung ausgeübt werden, gilt jedoch für alle bei diesen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer, deren Leiharbeiter, Schüler und Studenten in der Pflichtpraktika-Ausbildung, während die Regelungen des KPOP für Führungskräfte nicht gelten.
Zu einer Zeit, als es noch kein gültiges KPOP gab, konnten Arbeitgeber eine Vorlage zur Erstellung individueller Regeln für Arbeitsverhältnisse verwenden, die gemeinsam mit der Handwerks- und Unternehmerkammer Sloweniens erstellt wurde. Ab dem 1. Mai 2023 besteht aufgrund der Möglichkeit der Nutzung von KPOP für Arbeitgeber keine Notwendigkeit mehr, individuelle Richtlinien zu erstellen oder anzuwenden.
Da Tarifverträge arbeitsrechtliche Regelungen als einheitliche Mindeststandards für beide Vertragsparteien darstellen, ist der KPOP als Ganzes zu beurteilen. Die wichtigsten Vorteile für Arbeitgeber sind:
Tarifvertrag für Handwerk und Gewerbe wurde im Amtsblatt der Republik Slowenien Nr. veröffentlicht. 46/2023 vom 21.4.2023 und Nr. 62/2023 am 6.6.2023.
Verband der Handwerksarbeitgeber und Unternehmer Sloweniens GIZ
ZDOPS-GIZ
Verband der Arbeitgeber im Handwerk und Kleinunternehmen Sloweniens
Celovška cesta 71, 1000 Ljubljana, Slowenien
Telefon: + 386 (0) 1 5830 572
E-Mail: info@zdops.si
OTP Bank dd:
SI56 0400 0027 9274 096
Arbeitersparkasse dd:
SI56 6100 0002 5598 356
USt-IdNr.: SI 97280062
Registrierungsnummer: 5860172000
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