Auch für Unternehmen und ihre Mitarbeiter sind gute Kenntnisse der gesetzlichen Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung immer wichtiger. In Slowenien wird eine neue Reform des Rentensystems erwartet – die geplanten Änderungen des Renten- und Invaliditätsversicherungsgesetzes (ZPIZ-2O) werden sowohl die Rechte der Versicherten als auch die Personalplanung und Arbeitsorganisation betreffen. Wenn sie die geltenden Vorschriften und bevorstehenden Änderungen kennen, können sie bei der Planung des Ruhestands, der Optionen für die Weiterbeschäftigung und der Regelung des Status der Mitarbeiter nach Erfüllung der Ruhestandsvoraussetzungen rechtzeitig und wohlüberlegte Entscheidungen treffen.
Inhalt:
- Versicherte Personen (Arbeitsverhältnis, Selbständigerwerb, Lebenspartner, sonstiges Rechtsverhältnis etc.).
- Altersrente und vorzeitige Altersrente – aktuelles ZPIZ-2 und geplante Änderungen an ZPIZ-2O (Arten von Zeiträumen, Bedingungen für den Altersruhestand, Berechnung der Rentengrundlage, Berechnung der Rente, Valorisierungskoeffizienten, Anpassung der Renten, Ruhestand am Ende oder Anfang des Kalenderjahres usw.).
- Möglichkeiten für Versicherte nach Erfüllung der Voraussetzungen zum Erwerb des Anspruchs auf Altersrente (Altersrente 40%, Teilrente, Doppelstatus, Besonderheiten für Partner und Selbständige).
- Ansprüche aus der Invaliditätsversicherung, Hinterbliebenen- und Witwenrenten – aktuelles ZPIZ-2 und geplante Änderungen an ZPIZ-2O.
- Anerkennung und Berechnung der Renten für Versicherte, die auch in anderen Ländern (EU-Länder und Länder, mit denen Slowenien ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat) beschäftigt waren.
- Kündigung des Arbeitsvertrags eines Arbeitnehmers vor dem Renteneintritt.
- Arbeitsmöglichkeiten nach der Pensionierung.
Vortrag:
Anton Dobrina Experte, Berater im Bereich der Renten- und Invaliditätsversicherung, seit über 17 Jahren beim Renten- und Invaliditätsversicherungsinstitut Sloweniens beschäftigt. Er war an der Ausarbeitung des Renten- und Invaliditätsversicherungsgesetzes (ZPIZ-2) beteiligt und ist Mitautor von zwei Kommentaren zu diesem Gesetz.
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